Bundesgericht: Schwimmunterricht geht vor religiösen Pflichten
Bundesgericht: Schwimmunterricht geht vor religiösen Pflichten

Tagesanzeiger – Ein männlicher Schwimmlehrer ist kein Dispensationsgrund: Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. Die Situation sei auch einem Mädchen in der Pubertät zuzumuten – zumal sie ein Burkini tragen dürfe.

Das Bundesgericht bekräftigt in deutlichen Worten, dass die Integration vor der Religion kommen muss. Ein 14-jähriges Mädchen aus einer strenggläubigen muslimischen Familie im Aargau erhält keinen Dispens vom geschlechtergetrennten Schwimmunterricht in der Schule.

Die 14-Jährige besucht die zweite Klasse einer Bezirksschule im Aargau. 2011 ersuchte sie zusammen mit ihren Eltern darum, vom schulischen Schwimmunterricht befreit zu werden, der alle fünf Wochen nach Geschlechtern getrennt und unter der Leitung eines Lehrers stattfindet.

Burkini erlaubt

Das Dispensationsgesuch wurde von den zuständigen Behörden abgewiesen. Zu Recht, wie nun in letzter Instanz das Bundesgericht bestätigt hat. In ihrer Beschwerde hatte sich die Familie auf ihre Angehörigkeit zum schiitischen Glauben und ihr damit verbundenes besonders strenges Verständnis des Islam berufen.

Dieses erlaube der bereits geschlechtsreifen Tochter das Schwimmen unter männlicher Beobachtung des Lehrers selbst dann nicht, wenn sie den von der Schule akzeptierten Burkini trage. Hinzu komme, dass andere Männer sie durchs Fenster beobachten könnten.

Kein körperlicher Kontakt

Im übrigen könne das Mädchen bereits schwimmen und besuche einen privaten Schwimmkurs für muslimische Mädchen. Das Bundesgericht verweist zunächst auf sein Grundsatzurteil von 2008: Gemäss diesem Entscheid geht der obligatorische Schulunterricht der Einhaltung religiöser Pflichten grundsätzlich vor.


Artikel-Link: https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/14jaehrige-Muslimin-muss-Schwimmunterricht-besuchen/story/24893245

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