Mohammad Salah auf Huda TV
Mohammad Salah auf Huda TV

Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) nimmt die vom Fedpol verhängte Einreisesperre gegen einen Referenten seiner Jahreskonferenz 2013 im Palexpo Genf mit Bedauern zur Kenntnis und kündigt rechtliche Schritte an.

Kommuniqué 19122013-0078

Die Sperre betrifft lediglich den einen Referenten und hat keinen Einfluss auf das Programm der Grossveranstaltung. Wie schon in den vergangenen zwei Jahren erwartet der Rat auch dieses Jahr 2000 Besucherinnen und Besucher aus dem In- und Ausland. Die Jahreskonferenz ist die grösste islamische Veranstaltung in der Schweiz. Sie steht dieses Jahr unter dem Motto „Tawhid als Methode“. Alle Referate werden simultan in die vier Sprachen: Deutsch, Französisch, Englisch und Arabisch übersetzt. 20 Redner, Nasheed-Bands und Qur’an-Rezitatoren aus zwölf Ländern, darunter Australien, Malaysia, Saudi-Arabien, Kuwait, Qatar etc. stehen auf dem Programm.

Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) kann den Entscheid des Fedpols nicht nachvollziehen. Er bewertet ihn als Überreaktion im Nachgang an einen Artikel in der Pendlerzeitung «20 Minuten», wo Herr Salah aufgrund eines propagandistischen Video-Zusammenschnitts unfairerweise als Hassprediger dargestellt worden war. Gegen diesen Vorwurf hat sich der Islamische Zentralrat stets verwehrt.

Der Rat beklagt zudem die Oberflächlichkeit, mit der sich die Bundesbehörden mit Herrn Salah auseinandergesetzt haben, so ist er doch als Mitbetreiber des vor allem in den USA sehr beliebten englischsprachigen Huda TV-Senders weltweit willkommener Gast. Erst im Juni weilte Herr Salah noch im Schengenraum und für England hat der gebürtige Ägypter ein zweijähriges Geschäftsvisum. Er besitzt zudem eine US-Greencard.

Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit

Der Islamische Zentralrat weist darauf hin, dass es sich im vorliegenden Fall um eine neue Form der Zensur handeln könnte. Die Polizeibehörden des Bundes haben freie Hand, jeweils kurzfristig, d.h. nur zwei Tage vor der Veranstaltung die Einreise eines als «Hassprediger» diffamierten Referenten zu verbieten, ohne dass unmittelbar die Möglichkeit besteht, dagegen bei einem Gericht wirksam Rechtsmittel zu ergreifen und ohne, dass ein plausibler Grund angegeben werden muss.

Im Vorliegenden Fall wird der Fall jedoch rechtliche Konsequenzen haben. Der Islamische Zentralrat akzeptiert den willkürlichen Charakter des Fedpol-Entscheids nicht und versucht auf rechtlichem Wege zu erfahren, weshalb die Schweizer Behörden Herrn Salah die Einreise für drei Jahre verbieten sowie die Aufhebung der Sperre zu erwirken.

Alle weiteren Informationen zum Thema finden Sie auf DE/FR unter https://www.2013.izrs.ch

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