Nach dem Willen der Thurgauer Regierung bald passé
Nach dem Willen der Thurgauer Regierung bald passé

Nach dem das Bundesgericht vor einem Jahr ein Hijab-Verbot an der Schule in Bürglen (TG) für unzulässig erklärte, fordert nun zum ersten Mal in der Schweiz eine Kantonsregierung die Einführung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Im Grossen Rat ist kein nennenswerter politischer Widerstand zu erwarten.

(qi) Dass die Debatte mit dem Bundesgerichtsurteil zum Fall Bürglen TG (2C_794/2012) nicht abgeschlossen sein würde, war allgemein erwartet worden. In seinem vieldiskutierten Urteil vom 11. Juli 2013 bestätigte das höchste Schweizer Gericht das Verdikt der Vorinstanz und hielt fest, dass ein Kopftuchverbot als «Eingriff in die Glaubensfreiheit der Schülerinnen» zu werten wäre, weshalb es zunächst einmal einer gesetzlichen Grundlage bedürfe. Da eine solche weder in der Schulgemeinde Bürglen noch im Kanton Thurgau existiert, verzichtete das Bundesgericht auf die eingehende Prüfung, ob für ein solches Verbot ein hinreichendes öffentliches Interesse bestünde und dieses auch verhältnismässig sei.

Neues Gesetz soll es richten

Die Regierung des Kantons Thurgau will nun jene Lücke im Volksschulgesetz schliessen und den Schulen ermöglichen, Kleidervorschriften durchzusetzen. Sie unterstützt damit eine Motion der SVP, die im Nachgang an das BGR-Urteil vom 11. Juli 2013 die Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage forderte. Die Thurgauer Regierung empfiehlt dem Parlament, die Motion zu überweisen. Schulgemeinden sollten damit die Möglichkeit erhalten, bei Bedarf ein Hijab-Verbot auszusprechen oder andere Kleidervorschriften zu machen. Damit läge es erneut in der Kompetenz der einzelnen Schulen, Kleidervorschriften zu erlassen und auf deren Durchsetzung zu bestehen.

Intakte Chancen im Parlament

Erziehungsdirektorin Monika Knill (SVP) vertritt seit 2011 die Meinung, dass ein Hijab potentiell geeignet sei, Unruhe in einer Gruppe zu verursachen, wie dem damaligen DEK-Entscheid zum Bürgelner Kopftuchstreit entnommen werden kann. Die Annahme des Gesetzes durch den Grossen Rat (kantonale Parlament) dürfte nur noch eine Formsache sein. Bereits 2010 folgte der Rat mit 46:36 Stimmen einem Vorstoss des nunmehr wegen vorsätzlicher Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses, vorsätzlich versuchter Verleitung zur Verletzung des Bankgeheimnisses und mehrfacher Verletzung des Schriftgeheimnisses schuldiggesprochenen (in Berufung) SVP-Kantonsrates Hermann Lei, der darauf abzielte «Burkas im Schwimmunterricht» und «Kopftücher im Unterricht» zu verbieten. Damals allerdings war Monika Knill noch der Meinung, dass das Tragen eines Hijabs durch die gültige Bundesgerichtspraxis geschützt sei.

Quelle: SRF, Kopftuchverbot soll im Thurgau möglich sein, 22.08.2014.

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