Der Islamische Zentralrat begrüsst das erneut klare Bekenntnis des Bundesgerichts zum Kopftuch in der Schule. Bereits im Urteil (2C_794/2012) von Bürglen/TG vom 11. Juli 2013 hatte das höchste Schweizer Gericht die Stossrichtung vorgegeben. Mit dem jüngsten Urteil im Fall St. Margrethen bestätigt das Gericht seinen Kurs.
Kommuniqué 011122015-0122
Der Islamische Zentralrat nimmt mit Genugtuung Kenntnis vom jüngsten Kopftuch-Urteil des Bundesgerichts. Das Gericht anerkennt, dass das Tragen eines Kopftuches auch in der Schule einerseits für praktizierende muslimische Mädchen von grosser Bedeutung ist und andererseits daraus anderen Mitmenschen kein Nachteil erwächst, was allenfalls die Einschränkung eines verfassungsmässigen Grundrechts hätte rechtfertigen können. Bereits im Urteil (2C_794/2012) von Bürglen/TG vom 11. Juli 2013 hatte das höchste Gericht die Stossrichtung vorgegeben. Mit dem jüngsten Urteil bestätigt das Gericht seinen Kurs.
Dennoch herrscht heute keine Euphorie unter Muslimen. Es ist zwar begrüssenswert, dass sich das Bundesgericht erneut zu einem freiheitlichen Geist der Schweizer Rechtsordnung bekennt und den lokalen Behörden entgegen den ansteigenden islamophoben Tendenzen in der Gesellschaft die Richtung weist. Die Erinnerung an die Tatsache, dass Muslime das Recht, sich so zu kleiden, wie es ihrem Glauben entspricht, durch alle gerichtlichen Instanzen erkämpfen müssen, ist die traurige Kehrseite dieses Richterspruchs.
Das Urteil ist auf rechtlicher Ebene zweifelsfrei ein Erfolg für die Muslime in der Schweiz, jedoch noch lange kein Sieg gegen die, in der öffentlichen Meinung fest verankerte, Ablehnung des Islams und der Muslime. Der Islamische Zentralrat befürchtet, dass nur eine Minderheit der St. Galler Bevölkerung den Lausanner Richterspruch nachvollziehen und akzeptieren kann und betont, dass es nun von Seiten der Behörden und der Politik weitere Anstrengungen braucht, um über den Buschstaben des Gesetzes hinaus, wenn schon nicht Akzeptanz, so doch den gesellschaftlichen Respekt gegenüber den Muslimen und ihren Bräuchen sowie Kultushandlungen zu fördern.
Der Islamische Zentralrat ist sich aber bewusst, dass er die gesellschaftliche Ablehnung des Islams nicht alleine auf dem Rechtsweg bezwingen kann. Der Ball ist nun im Spielfeld der Schulbehörden und der Politik, dem Geist des Richterspruchs folgend, Toleranz und gegenseitigen Respekt nicht nur in den Schulbüchern zu thematisieren, sondern auch in der Praxis zu vermitteln.
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