Der Islamische Zentralrat bietet die Sunna-konforme Abwicklung, Beaufsichtigung und Beratung bei Nikah-Verträgen an. Paare, die einen solchen Vertrag einzugehen beabsichtigen, können dies wahlweise auch in ihrer lokalen Moscheegemeinschaft beantragen.
Die minimalen Vertragsbedingungen nach der Sunna sind:
-Der mündlich erklärte Wille von Mann und Frau zur Nikah
-Die mündlich erklärte oder schriftlich beglaubigte Einwilligung des Walis [1] der Frau
-Die Bezeugung des Vertrags durch zwei handlungsfähige männliche Muslim
-Die Festsetzung einer fixen Morgengabe im gegenseitigen Einvernehmen
Die Nikah wird vom Zentralrat auf Wunsch schriftlich standardisiert in Englisch oder Arabisch attestiert und versiegelt.
Was müssen wir mitbringen?
-Beide Nikah-Anwärter müssen sich durch einen amtlichen Ausweis identifizieren können.
-Wir empfehlen dem Paar jeweils eigene Zeugen aus dem privaten Umfeld mitzubringen. Ist dies nicht möglich, können auf Anfrage zwei Zeugen bereitgestellt werden.
-Den Wali oder eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des abwesenden Walis in Arabisch, Englisch, Deutsch oder Französisch.
-Frauen, die eine frühere Nikah per Khulu‘ auflösen liessen, müssen ein entsprechendes Dokument vorlegen können.
Es empfiehlt sich, den Termin rechtzeitig mit dem Generalsekretariat zu vereinbaren: [email protected] oder 031 511 02 90. Frauen können sich zudem über alle Details beim bei Ferah Ulucay beraten lassen: [email protected].
Der Unkostenbeitrag für eine Nikah-Abwicklung beträgt CHF 200.- und muss bar vor Ort bezahlt werden.
Kann die Nikah auch online stattfinden?
Unter Einhaltung der oben genannten Bedingungen, kann die Nikah auch online durchgeführt werden.
[1] Der Wali ist typischerweise der Vater. Lebt er nicht mehr, ist der Onkel oder Bruder verantwortlich. Bei Konvertitinnen ist
die Religionszugehörigkeit des Vaters ausschlaggebend. Ist der Vater einer anderen Religion angehörig, entfällt die
Bedingung seines Einverständnisses. In diesem Fall kann die Frau einen Wakil (Stellvertreter) benennen.