icon menu icon close

FAQ

Was gilt in Bezug auf Versicherungen im Islam: Sind kommerzielle Versicherungen haraam?

ico of arrow
ico of date

12.04.2025

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (2 Stimmen)

Der Islamische Zentralrat kommt nach intensiver Analyse zu einer neuen Erkenntnis im Bereich Versicherungswesen: Versicherungen sind in ihrer essenziellen Struktur vereinbar mit den Zielen der šarīʿa (maqāṣid aš-šarīʿa) – insbesondere dem Schutz von Leben, Eigentum und gesellschaftlicher Stabilität.
Die pauschale Ablehnung kommerzieller Versicherungen durch klassische Fatwa-Gremien sei nicht haltbar, da sie auf überkommenen Analogieschlüssen und einer konservativen Lesart basiere.

Der Versicherungsvertrag basiert nicht auf ġarār (Spekulation), maysir (Glücksspiel) oder ribā (Zinsgeschäft), sondern auf Kooperation, Verantwortung und Absicherung.
Auch Lebensversicherungen gelten nach dieser Analyse nicht als Eingriff in göttliche Vorherbestimmung, sondern als legitime Form familiärer Vorsorge, soweit die Anlagen in zulässigen Aktien und nicht verzinsten Anleihen gehalten werden.

Fazit

Versicherungen – inklusive Zusatz-, Reise- und Mietversicherungen – sind unter Beachtung gewisser Bedingungen islamrechtlich zulässig. Auch das Arbeiten in der Versicherungsbranche ist nicht grundsätzlich problematisch.

Willst du mehr dazu erfahren? Lies die detaillierte Fatwa hier.


SCHLÜSSELWÖRTER


ÄHNLICHE ARTIKEL


AKTUELLSTE ARTIKEL

icon arrow relative

Fatwâ: Versicherungen aus islamischer Sicht

icon arrow relative

Der IZR hat eine neue Website, ein neues Logo, ein neues Mitglieder System

icon arrow relative

“Das Kalifat ist die Lösung”: idealisierte Heilsgeschichte oder religiös erwiesene Pflicht?

icon arrow relative

Iftar Bern, 8. März 2025

icon arrow relative

Einladung zur Generalversammlung 2025 in Zürich