Bern, 20.06.2011
(qi) Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) lehnt in ihrer bisher ausführlichsten Stellungnahme ein generelles Hijab-Verbot an öffentlichen Schulen ab. Die Forderung nach solchen gegen die muslimische Minderheit gerichteten Verboten seien im Schlepptau der Anti-Minarett-Debatte entstanden und stammten vor allem aus der Trickkiste der Rechtspopulisten.
Die EKR zweifelt aber auch an der radikalen Genderperspektive, die teilweise als Argument für ein Verbot ins Feld geführt wird. Mit einem Verbot werde die Gleichstellung der Frauen in Religionsgemeinschaften nicht nachhaltig gefördert. «Zeichen religiöser Identität» sollten nicht pauschal gegen das politische Anliegen der Gleichberechtigung ausgespielt werden. So könne der Hijab für muslimische Frauen «Ausdruck ihrer religiösen Identität und Teil ihrer religiösen Praxis» sein. Deshalb ist ein Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen nach Meinung der EKR «kein geeignetes Mittel für eine nachhaltige Veränderung der Stellung der muslimischen Frau in der Schweiz».
Hijab-Verbot wäre eine rechtswidrige Diskriminierung der muslimischen Frau
Die EKR lehnt in ihrer Stellungnahme eine Hierarchisierung einzelner Menschenrechte zugunsten einer Einschränkung der Religionsfreiheit a priori ab. Sie kommt zum Schluss, dass ein Kopftuchverbot im Hinblick auf das Recht auf Religionsfreiheit «eine offenkundige Diskriminierung» darstellen würde und dass «diese direkte Diskriminierung rechtswidrig» sei. Zudem sei ein Kopftuchverbot nur auf das weibliche Geschlecht, Mädchen und Frauen, ausgerichtet und wirke somit in doppelter Weise diskriminierend. Individuelle Lösungen, welche die Rechte des Kindes und das Kindeswohl berücksichtigten, würden nicht angestrebt, sondern durch das Verbot verbaut.
-[PDF]: Stellungnahme der EKR zur Frage des Kopftuchverbots an öffentlichen Schulen, 15.06.2011.