Bern, 10.3.2010
(qi) Nach der kürzlich eingereichten Motion (EVP) im Kanton Bern, die eine Standesinitiative zur Durchsetzung eines nationalen Gesichtsschleier-Verbots fordert, bläst der 26-jährige Solothurner Kantonsrat, Christian Werner (SVP) nun ins gleiche Horn. Kurz und bündig begründet der Jusstudent auf seiner Webseite die in Mode gekommene Forderung damit, dass der Gesichtsschleier „von vielen als Zeichen der Unterdrückung von Frauen und der schleichenden Islamisierung“ betrachtet werde. Und weiter: „Auch wenn in der Schweiz die Zahl an Frauen, die eine Vollverschleierung tragen, heute relativ gering ist, widerspricht eine Vollverschleierung unseren abendländischen Rechtsvorstellungen und Traditionen, beraubt die betroffenen Frauen ihrer Identität, Freiheit und Selbstbestimmungsrechte und stellt ein Hindernis für deren Integration dar.“
Dass eine Frau den Gesichtsschleier auch als negatives Freiheitsrecht verstehen kann, scheint dem achtsemestrigen Jusstudenten indes nicht entgangen zu sein. Sicherheitshalber schreibt er: „Ein Verbot der Vollverschleierung verletzt weder die Religionsfreiheit (Art. 15 BV) noch das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV), da es auf öffentlichen Interessen bzw. triftigen Gründen beruht und verhältnismässig ist“ und begründet selbstbewusst: „Die Ausübung der Religion bedarf klarerweise keiner Verschleierung.“
Die Bedenken des Europarats, wonach ein solches Verbot gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstosse, werden im „Auftrag“ nicht thematisiert.
Quelle: Webseite Christian Werners, 10.3.2010.