Bern, 27.04.2012
(qi) Die islamische Gemeinschaft Xhamia e Langenthalit kapituliert. Auf ihrem islamischen Kulturzentrum in Langenthal soll nun nach jahrelangem Rechtsstreit doch kein Minarett gebaut werden, nachdem sie Anfang April vor dem Berner Verwaltungsgericht eine Niederlage einstecken musste. Die Glaubensgemeinschaft zieht den Berner Entscheid nicht ans Bundesgericht weiter.
Die Gemeinschaft Xhamia e Langenthalit gibt zur Begründung an, dass sie eine mögliche Beschwerde von Anfang vom Ausgang des kantonalen Verfahrens abhängig gemacht habe. Sie wollte das Minarett nicht bauen, wenn es den Langenthaler Bauvorschriften nicht entspräche und dies so von einer Justizbehörde festgehalten würde, schreibt der Anwalt der Gemeinschaft, Daniel Kettiger, in einer Mitteilung von heute.
Minarett oder ungewöhnliche Dachform
Anstatt sich mit der heiklen Frage zu beschäftigen, ob in der Schweiz nach der Einführung des verfassungsmässigen Verbots überhaupt noch ein Minarett gebaut werden dürfe, entzog sich das Berner Verwaltungsgericht dieser Verantwortung, indem es im Widerspruch zur Direktion für Bau, Verkehr und Energie (BVE) des Kantons Bern eine örtlichen Bauvorschriften verletzt sah.
Umstritten war insbesondere die Frage, ob das Minarett und gegebenenfalls die geplante Kuppel lediglich eine ungewöhnliche Dachform darstellen oder als Aufbauten zu interpretieren seien.
Symbolbau nicht zulässig
Die ebenfalls geplante Kuppel weise als Oberlicht einen Bezug zum Gebäude auf und sei deshalb erlaubt, kam das Gericht zum Schluss. Nicht so das Minarett. Dieses sei als reiner Symbolbau kein zulässiger Dachaufbau. Dafür hätte vom Kanton eine Sondergenehmigung eingeholt werden müssen – was von Seiten der zuständigen Behörden im Kanton jedoch stets in Abrede gestellt wurde. Gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts hätte die Glaubensgemeinschaft am Bundesgericht Beschwerde erheben können.
Die Gemeinschaft zeigte sich noch anfangs Monat vom Entscheid enttäuscht. Immerhin sei das Urteil aber kein Präjudiz für den Kanton Bern. Das Gericht habe nämlich nicht den Bau eines Minaretts an sich beurteilt, sondern beziehe sich auf örtliche Bauvorschriften und deren Einhaltung, kommentierte die Gemeinschaft.
Der Islamische Zentralrat sieht indes im Ausbleien eines Präjudizes keinen Gewinn für die Muslime in der Schweiz. Er geht davon aus, dass sich das Gericht mit Bedacht auf die möglichen juristischen Konsequenzen nicht zur Frage äussern wollte, ob das Minarett aufgrund des diskriminierenden Verbots in der Verfassung nicht gebaut werden dürfe. Ein entsprechendes Urteil hätte letztlich nämlich den Weg für eine Klage in Strassburg geebnet. Bisher musste sich der Gerichtshof für Menschenrechte nämlich noch nicht zu einem praktischen Fall des Schweizer Minarett-Verbots äussern.
Minarett-Gegner sind erfreut
Die Minarett-Gegner um Daniel Zingg, die den Bau des Turms seit Jahren bekämpften, zeigten sich heute in einer Mitteilung erfreut. Das Aktionskomitee Stopp Minarett Langenthal sah in dem Minarett «ein Symbol weltweiter Unterdrückung», das nun habe verhindert werden können.
Quelle:Tagesanzeiger, Langenthaler Muslime verzichten auf umstrittenes Minarett, 27.04.2012.