Bern, 21.09.2010
(ni) Die Erziehungsdirektion des Kanton Freiburgs hat einen 20-seitigen Leitfaden herausgegeben. Schulbehörden und Lehrpersonen können diesen konsultieren, wenn Fragen im Zusammenhang mit Religionen auftauchen.
In der Broschüre ist festgehalten, dass den Schülerinnen und Schülern das Tragen von religiösen Symbolen oder religiös begründeter Kleidung erlaubt ist. Mit diesem Grundsatz ist auch die Frage des Kopftuches geklärt. «Ja, ein Kopftuch kann in der Schule getragen werden, wenn dadurch die Kommunikation nicht beeinträchtigt wird», betonte Erziehungsdirektorin Isabelle Chassot. Somit ist ein Gesichtsschleier «Niqab» im Unterricht nicht erlaubt. Dieser schränke die nonverbale Kommunikation ein.
Motion für ein Kopftuchverbot ist abzulehnen
Frau Chassot wies darauf hin, dass ein Kopftuch ihrer Meinung nach die Integration in den Klassenverband erschweren könne. Dies sei aber auch davon abhängig, wie der Unterrichtenden die Schülerin unterstützten und den Zusammenhalt der Klasse förderten.
Die Lehrpersonen sollten mit den betreffenden Eltern das Gespräch suchen und dort allfällige Fragen klären. Im Rahmen eines Dialogs könnten Vorurteile abgebaut werden.
Aus diesen Gründen sieht der Stadtrat keine Notwendigkeit für ein Kopftuchverbot in Schulen und rät dem Grossen Rat, eine Motion der linken Grossrätin Erika Schnyder (SP), welche ein solches Verbot fordert, klar abzulehnen.
Ganzkörperbadeanzug erlaubt
Der Leitfaden empfiehlt, dass Schülerinnen und Schüler nur aus medizinischen Gründen vom Turn- und Sportunterricht dispensiert werden sollen. Jedoch sollen auch in Sportlektionen die religiösen Bekleidungsvorschriften respektiert werden, sofern diese keine nachweisbare Gefahrenquellen darstellen. Somit kann der Schwimmunterricht im Ganzkörper-Badeanzug besucht werden.
Das nicht existente Problem
Die Frage des Tragens eines Kopftuches sei vorallem von den Medien hochstilisiert worden. In der Realität existiert im Kanton Freiburg kein Problem mit den muslimischen Schülerinnen. «In den obligatorischen Schulen des Kantons mit über 39’000 Schülern tragen etwa zehn Schülerinnen einen Hijab, in der Sekundarstufe nur gerade acht», erklärt die Erziehungsdirektorin.
Quelle: Berner Zeitung, Kopftücher bleiben erlaubt, 21.09.2010