Der Ramadan beginnt dieses Jahr frühestens morgen, 22. März. Dies, wenn der Neumond heute Abend gesichtet werden kann. Die Türkei kommt mit der reinen Berechnungsmethode auf den 23. März. Wann beginnen die Muslime in der Schweiz ihren ersten Fastentag?
1. Fastentag des Ramadans 2023 ist Donnerstag, 23. März
Mondsichtung und Ramadan-Beginn
Der heilige Monat Ramadan beginnt nach klassisch islamischem Recht nach der erfolgreichen Sichtung des Neumondes (hilâl). Gemäss astronomischer Kalkulation tritt der geozentrische Neumond dieses Jahr am 21. März / 29. Ša’bān 1444 um 17:23 UTC auf. Zu diesem Zeitpunkt kann der Mond in Mitteleuropa, der arabischen Halbinsel und in Asien unmöglich gesichtet werden. Die Sichtungschancen am darauffolgenden Tag sind in Arbien und Europa sehr gut. In der Vergangenheit kam es selbst bei theoretischer Unmöglichkeit insbesondere in Saudi-Arabien zu Sichtungsmeldungen. Aufgrund des dortigen Systems, kann eine vermeintliche Sichtung durch einen Erwachsenen und mental gesunden Mann via Gerichtshöfe zur Ausrufung des Ramadans führen, ohne dass die Korrektheit durch Astronomen überprüft wird.
Hier geht es zum Ramadan-Kalender 2023 für deine Schweizer Stadt (ausdruckbar)
Gewisse Länder wie etwa die Türkei warten nicht die optische Sichtbarkeit des Neumonds ab, sondern stützen sich auf die mathematische Berechnung. In jenen Ländern beginnt der Ramadan fix am Donnerstag, 23. März In der Schweiz richten sich viele ethnische Gemeinschaften nach den Massgaben ihrer Heimatländer. Dies führt jedes Jahr zu Unklarheiten über den Beginn und das Ende des Ramadans. Eine einheitliche Fastenzeit bleibt wie eine gescheiterte Konferenz in Istanbul vor einigen Jahren gezeigt hat auch in Zukunft nicht umsetzbar. Lesen Sie mehr zum Thema: «Eine Mondsichel, mehrere Meinungen»
Dieses Jahr wird in Saudi-Arabien und Ägypten heute Abend, 21. März nach dem Neumond Ausschau gehalten. Da der Dienstag nach Umm ul-Qurâ Kalender der 29. Ša’bān ist, muss der Ramadan entweder am darauffolgenden Tag oder bei gescheiterter Sichtung am 23. März spätestens beginnen. Der islamische Mondmonat kann maximal 30 Kalendertage erreichen. Einen 31. gibt es nicht. Natürlich kann das islamische Datum variieren, je nachdem, wann der 1. des letzten Monats angefangen hat. Im Prinzip müsste der 1. des jeweiligen Monats, also auch des Ša’bān ja immer mit der Sichtbarkeit der Mondsichel übereinstimmen. So erklärt sich, dass gewisse Länder heute nicht wie Saudi-Arabien den 29. Ša’bān schreiben.
IZRS stützt sich auf Daten aus Kairo und Mekka
er Islamische Zentralrat betreibt am heute das jährliche Ramadan-Watch Komitee. Eine eigene Sichtung unternimmt er aber nicht. Er begnügt sich damit, heute Abend 21.3.2023 eine Meldung über den definitiven Ramadanbeginn zu emittieren.
Daten in der Übersicht |
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Erste mögliche Mondsichtung | Dienstag, 21.03.2023 |
Erster möglicher Fastentag | Mittwoch, 22.03.2023 |
Erster Fastentag gemäss Berechnung (Diyanet) | Donnerstag, 23.03.2023 |
Bestätigter 1. Fastentag nach Sichtung (KSA) | Donnerstag, 23.03.2023 |
Erster möglicher Tag des Eid al-Fitrs | Freitag, 21.04.2023 |
Koordination und Informationsfluss
Der IZRS verbreitet die Meldung bei Vorliegen jeweils live über seine Social Media Kanäle. Die Webseite ist erfahrungsgemäss aufgrund der hohen Nachfrage überlastet.
– Pressekommuniqué
– Live-Watch auf Social Media
– E-Mail / Twitter
Ende des Ramadans und Eid al-Fitr
Auch das Fest des Fastenbrechens (arab. Eid al-Fitr, türk. Bayram) findet entsprechend der Sichtung des Neumondes statt. Wie im Vorfeld des Ramadans werden auch gegen Ende des Ramadans Sichtungen durchgeführt. Je nachdem fällt das Fest dieses Jahr auf den 21. oder 22. April. Die Ankündigung folgt am 20. April.
Bedeutung des Festes
Der Islam kennt zwei «hohe» Feiertage im Jahr. Als eigentlich «höchster» Feiertag gilt das Opferfest, jeweils am 10. Tag des islamischen Mondmonats Dhul Hijja. Es krönt gewissermassen die zur gleichen Zeit stattfindende Pilgerfahrt al-hajj und soll an Abrahams uneingeschränkten Gehorsam gegenüber Allah (swt) erinnern. Bei den Schiiten hat zudem noch das ‘Ashura-Fest am 10. Muharram eine grosse Bedeutung.
Daneben ist das Fest des Fastenbrechens je nach Auslegung ungefähr gleichbedeutend. Es wird mit einem morgendlichen Gemeinschaftsgebet begangen, dessen Verrichtung eine gemeinschaftliche Pflicht ist (fard ‘ala l-kifaya). Danach trifft man sich meist im erweiterten familiären Kreis zu einem ausgewogenen Frühstück, was das Ende der vorgeschriebenen Fastenzeit erneut symbolisiert.
Beide Feste sind ein ganz wesentlicher Bestandteil muslimischen Lebens und zwar sowohl in religiöser wie auch kultureller Hinsicht. Auch Personen, denen man die religiöse Praxis nicht ansieht, nehmen i.d.R. an diesen hohen Feierlichkeiten teil. Arbeitgebern und Lehrpersonen rät der Islamische Zentralrat einen möglichst kulanten und flexiblen Umgang angesichts der hohen Bedeutung des Festes.
Sport- und Schwimmaktivitäten während des Fastens
Es gibt keine Norm, die sportliche Aktivität während des Fastens explizt einschränken würde. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass die langen Tage in Verbindung mit den teils bereits sommerlichen Temperaturen den Körper des Fastenenden stärker als üblich dehydrieren können.
Ausnahme vom Fasten
Das Fasten im Ramadan ist eine Individualpflicht (fard al-‘ayn) und gilt gemeinhin als vierte der fünf Säulen des Islams. Ausgenommen von dieser Pflicht sind gemäss dem Qur’an und der Prophetentradition:
– minderjährige Kinder
– Kranke
– Reisende
– Schwangere, die um ihre Gesundheit oder um die Gesundheit des Fötus fürchten
– Frauen während der Menstruation oder der Wochenbettblutung