Der Ramadan beginnt dieses Jahr frühestens am Samstag, 2. April. Dies, wenn der Neumond am Freitag Abend gesichtet werden kann. Die Türkei kommt mit der reinen Berechnungsmethode auf den 2. April. Wann beginnen die Muslime in der Schweiz ihren ersten Fastentag?
Der Ramadan-Anfang ist bestätigt: Erster Fastentag 2. April 2022 – Details hier
Mondsichtung und Ramadan-Beginn
Der heilige Monat Ramadan beginnt nach klassisch islamischem Recht nach der erfolgreichen Sichtung des Neumondes (hilâl). Gemäss astronomischer Kalkulation tritt der geozentrische Neumond dieses Jahr am Freitag den 1. April 2022/ 29. Ša’bān 1443 um 06:24 UT auf. Zu diesem Zeitpunkt kann der Mond in Mitteleuropa nicht gesichtet werden. Die Sichtungschancen am darauffolgenden Tag sind weltweit perfekt. In der Vergangenheit kam es selbst bei theoretischer Unmöglichkeit insbesondere in Saudi-Arabien zu Sichtungsmeldungen. Aufgrund des dortigen Systems, kann eine vermeintliche Sichtung durch einen Erwachsenen und mental gesunden Mann via Gerichtshöfe zur Ausrufung des Ramadans führen, ohne dass die Korrektheit durch Astronomen überprüft wird.
Hier geht es zum Ramadan-Kalender 2022 (ausdruckbar)
Gewisse Länder wie etwa die Türkei warten nicht die optische Sichtbarkeit des Neumonds ab, sondern stützen sich auf die mathematische Berechnung. In jenen Ländern beginnt der Ramadan fix am Samstag, 2. April. In der Schweiz richten sich viele ethnische Gemeinschaften nach den Massgaben ihrer Heimatländer. Dies führt jedes Jahr zu Unklarheiten über den Beginn und das Ende des Ramadans. Eine einheitliche Fastenzeit bleibt wie eine gescheiterte Konferenz in Istanbul vor einigen Jahren gezeigt hat auch in Zukunft nicht umsetzbar. Lesen Sie mehr zum Thema: «Eine Mondsichel, mehrere Meinungen»
Dieses Jahr wird in Saudi-Arabien und Ägypten am Freitag Abend, 1. April noch dem Neumond Ausschau gehalten. Da der Freitag nach Umm ul-Qurâ Kalender der 29. Ša’bān ist, muss der Ramadan entweder am darauffolgenden Tag oder bei gescheiterter Sichtung am 3. April spätestens beginnen. Der islamische Mondmonat kann maximal 30 Kalendertage erreichen. Einen 31. gibt es nicht. Natürlich kann das islamische Datum variieren, je nachdem, wann der 1. des letzten Monats angefangen hat. Im Prinzip müsste der 1. des jeweiligen Monats, also auch des Ša’bān ja immer mit der Sichtbarkeit der Mondsichel übereinstimmen. So erklärt sich, dass gewisse Länder am 1. April nicht wie Saudi-Arabien den 29. Ša’bān schrieben.
IZRS stützt sich auf Daten aus Kairo und Mekka
Der Islamische Zentralrat betreibt am 1. April das jährliche Ramadan-Watch Komitee. Eine eigene Sichtung unternimmt er aber nicht. Er begnügt sich damit, am Freitag Abend 1.4.2022 eine Meldung über den definitiven Ramadanbeginn zu emittieren.
Daten in der Übersicht |
|
Erste mögliche Mondsichtung | Freitag, 01.04.2022 |
Erster möglicher Fastentag | Samstag, 02.04.2022 |
Erster Fastentag gemäss Berechnung (Diyanet) | Samstag, 02.04.2022 |
Bestätigter 1. Fastentag nach Sichtung (KSA) | Samstag, 02.04.2022 |
Erster möglicher Tag des Eid al-Fitrs | Montag, 01.05.2022 |
Koordination und Informationsfluss
Der IZRS verbreitet die Meldung bei Vorliegen jeweils live über seine Social Media Kanäle. Die Webseite ist erfahrungsgemäss aufgrund der hohen Nachfrage überlastet.
– Pressekommuniqué
– Live-Watch auf Social Media
– E-Mail / Twitter
Ende des Ramadans und Eid al-Fitr
Auch das Fest des Fastenbrechens (arab. Eid al-Fitr, türk. Bayram) findet entsprechend der Sichtung des Neumondes statt. Wie im Vorfeld des Ramadans werden auch gegen Ende des Ramadans Sichtungen durchgeführt. Je nachdem fällt das Fest dieses Jahr auf den 1. oder 2. Mai. Die Ankündigung folgt am 30. April.
Bedeutung des Festes
Der Islam kennt zwei «hohe» Feiertage im Jahr. Als eigentlich «höchster» Feiertag gilt das Opferfest, jeweils am 10. Tag des islamischen Mondmonats Dhul Hijja. Es krönt gewissermassen die zur gleichen Zeit stattfindende Pilgerfahrt al-hajj und soll an Abrahams uneingeschränkten Gehorsam gegenüber Allah (swt) erinnern. Bei den Schiiten hat zudem noch das ‘Ashura-Fest am 10. Muharram eine grosse Bedeutung.
Daneben ist das Fest des Fastenbrechens je nach Auslegung ungefähr gleichbedeutend. Es wird mit einem morgendlichen Gemeinschaftsgebet begangen, dessen Verrichtung eine gemeinschaftliche Pflicht ist (fard ‘ala l-kifaya). Danach trifft man sich meist im erweiterten familiären Kreis zu einem ausgewogenen Frühstück, was das Ende der vorgeschriebenen Fastenzeit erneut symbolisiert.
Beide Feste sind ein ganz wesentlicher Bestandteil muslimischen Lebens und zwar sowohl in religiöser wie auch kultureller Hinsicht. Auch Personen, denen man die religiöse Praxis nicht ansieht, nehmen i.d.R. an diesen hohen Feierlichkeiten teil. Arbeitgebern und Lehrpersonen rät der Islamische Zentralrat einen möglichst kulanten und flexiblen Umgang angesichts der hohen Bedeutung des Festes.
Sport- und Schwimmaktivitäten während des Fastens
Es gibt keine Norm, die sportliche Aktivität während des Fastens explizt einschränken würde. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass die langen Tage in Verbindung mit den teils bereits sommerlichen Temperaturen den Körper des Fastenenden stärker als üblich dehydrieren können.
Ausnahme vom Fasten
Das Fasten im Ramadan ist eine Individualpflicht (fard al-‘ayn) und gilt gemeinhin als vierte der fünf Säulen des Islams. Ausgenommen von dieser Pflicht sind gemäss dem Qur’an und der Prophetentradition:
– minderjährige Kinder
– Kranke
– Reisende
– Schwangere, die um ihre Gesundheit oder um die Gesundheit des Fötus fürchten
– Frauen während der Menstruation oder der Wochenbettblutung