Bis Eid gilt in der Schweiz voraussichtlich wieder die Schulpflicht: Kann ich meine Kinder für Eid vom Schulunterricht befreien lassen und wenn ja, wie? Der IZRS hat sich dieser Sache angenommen und die wichtigsten Informationen für euch zusammengestellt.

Jedes Jahr stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten zur Befreiung von muslimischen Schülerinnen und Schülern vom Schulunterricht an den beiden Eid-Festen aufs Neue, kann jedoch nicht pauschal beantwortet werden, da die aus dem Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit entspringende Option des Dispens aus religiösen Gründen kantonal unterschiedlich gehandhabt wird.

Die Regelungen über die Dispensation beziehungsweise Beurlaubung – hier variiert die Terminologie regional – für hohe religiöse Feiertage ohne dafür einen der sogenannten «Joker-Tag» zu verbrauchen, unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Häufig gibt es kein Gesetz, das diese Angelegenheit explizit regelt, jedoch anderweitige Empfehlungen oder Weisungen an die Schulen.

Das Bundesgericht hat in der Vergangenheit regelmässig für das Recht auf Dispensation oder Beurlaubung an hohen religiösen Feiertagen geurteilt, woran sich auch die Kantone orientieren. So kann allgemein gesagt werden, dass einem Gesuch auf Dispensation oder Beurlaubung in der Regel stattgegeben wird, sofern es begründet ist und keine wichtigen Gründe dagegen sprechen. Ferner sind die jeweils vorgeschriebenen Prozedere zu befolgen und Fristen zu wahren.

In der folgenden Aufstellung findet ihr Details zum Vorgehen bei der Befreiung eurer Kinder vom Schulunterricht für das Eid-Fest.
Für das Dispensations- oder Beurlaubungsgesuch, das stets begründet sein sollte, könnt ihr ausserdem unsere Vorlage nutzen.

Kantonale Übersicht – Schuldispensation Eid / Bayram

Briefvorlage – Dispensationsgesuch

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