Bern/Zürich, 29.11.2010

Kommuniqué 29112010-0028

Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) gab heute an seiner Pressekonferenz in Zürich bekannt, dass er eine Neuauflage der «Minarett-Initiative», diesmal jedoch im positiven Sinne, d.h. mit dem Ziel der Wiederherstellung der verfassungsmässigen Rechtsgleichheit aller Bürger unabhängig ihres religiösen Bekenntnisses anstrebt. Er bekräftige am ersten Jahrestag der Abstimmung, dass der diskriminierende Verfassungsartikel 72 Abs. 3 nicht nur für Muslime eine unerträgliche Hürde auf dem Weg zu gleichberechtigten Staatsbürgern darstellt, sondern darüber hinaus auch einen rechtlichen Widerspruch in die schweizerische Bundesverfassung eingeflochten hat, den es baldmöglichst wieder zu bereinigen gilt.

Soll das Minarettverbot aufgehoben werden, so muss dies auf dem gleichen Weg geschehen, wie es eingeführt wurde – sprich: Über eine Volksinitiative mit dem Ziel, den betreffenden Artikel aus der Bundesverfassung zu streichen. Die staatsrechtlichen Bedingungen der Schweiz lassen keine andere Möglichkeit zu, als dass die Minarettfrage dem Volk ein zweites Mal zur Abstimmung vorgelegt wird. Daher hat der Vorstand nach sechsmonatiger Bedenkfrist entschieden, dass:

der Anstoss zu einer neuen Minarett-Initiative von den Muslimen, vertreten durch den Islamischen Zentralrat, auszugehen hat.

das Initiativ-Komitee nach Absprache mit verschiedenen politischen, kulturellen und wissenschaftlichen Akteuren möglichst breit angelegt werden soll, wobei das Komitee nach seiner Konstituierung unabhängig und entsprechend seinen eigenen Beschlüssen handelt.

Oscar A.M. Bergamin und Abdel Azziz Qaasim Illi im Komitee als Vertreter des Islamischen Zentralrates Einsitz nehmen sollen.

der Islamische Zentralrat alle mit der Vorbereitung und Konstituierung des Komitees verbunden Anfangskosten tragen wird.

sich das Komitee bis spätestens Ende Dezember 2010 konstituiert haben muss, wobei sich der Islamische Zentralrat andernfalls die selbstständige Zusammenstellung eines handlungsfähigen Komitees vorbehält.

ein Initiativtext mit dem Ziel der ersatzlosen Streichung des Art. 72 Abs. 3 BV in jedem Fall Anfang Januar2011 zur Vorprüfung bei der Bundeskanzlei eingereicht werden wird.

Loading

Aktuellste Artikel

Veröffentlicht am: 28. November 2010
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (No Ratings Yet)
Loading...