Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) ruft alle Muslim/innen auf, am Sonntagabend, 2. Juni um 18:00 Uhr am Twitter Sturm unter dem Hashtag #NichtOhneMeinKopftuch zur Verteidigung des islamischen Kopftuchs teilzunehmen.

 

 

Kommuniqué 01062019 – 0166

Kurz vor der Regierungskrise in Österreich verbot das Parlament muslimischen Schülerinnen das Tragen des Kopftuchs. Die jüdische Kippa hingegen bleibt erlaubt. Bereits 2017 verhängte Österreich ein Verbot des Niqâbs. Der französische Senat ging sogar noch einen Schritt weiter und verschärfte vor zwei Wochen das Hijâb-Verbot in Schulen. Neu gilt es auch für Mütter, die ihre Töchter zur Schule oder auf Schulausflüge begleiten möchten.

Immer mehr europäische Länder möchten Musliminnen vorschreiben, wie sie sich kleiden haben – eine Tendenz, der es mit Bestimmtheit zu widersprechen gilt. Bereits im April 2018 formierte sich gegen solche Ansinnen ein erster Twitter-Sturm. Innert weniger Stunden erreichte der Hashtag #NichtOhneMeinKopftuch mit über 130‘000 Tweets bereits Platz drei unter den Twitter-Trends.

Angesichts der weiter zugespitzten Lage, ruft der Islamische Zentralrat die Muslime auf, sich aktiv an der Verteidigung ihrer islamischen Interessen zu beteiligen. Das Einstehen für unsere Grundrechte nimmt uns heute niemand ab. Rechte und linke Parteien sind sich in der Ablehnung des Hijâbs – wenngleich aus unterschiedlichen Gründen – ziemlich einig.

Widerstand gegen Hijâb-Verbot ist Individualpflicht

Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) verurteilt Hijâb-Verbote. Er sieht darin einen Angriff auf die verfassungsmässigen Grundrechte. Seine Haltung in der Frage hat der Rat bereits im Rahmen ähnlicher politischer Diskussionen in der Schweiz, Deutschland und Österreich kundgetan.

Tatsächlich ist der islamische Hijâb anders als ein Kreuz, Davidstern oder ein Halbmond kein religiöses Symbol. Der Hijâb ist vielmehr integraler Bestandteil des islamischen Kultus. Alle sunnitischen- wie schiitischen Rechtsschulen erachten das Tragen eines «Kopftuches» für Frauen ab der Pubertät als religiöse Individualpflicht. Ob ein freier Mensch Glaubenspflichten, die in keinster Weise in Widerspruch zur Rechtsordnung stehen, nachkommt oder sie vernachlässigt, darf aufgrund der verfassungsmässig garantierten Religions- und Kultusfreiheit nicht durch staatliche oder privatwirtschaftliche Regulative vorweggenommen werden. Ein Verbot des islamischen Hijâbs käme einem gravierenden Eingriff in die Freiheitsrechte muslimischer Schülerinnen gleich und liesse sich in einer toleranten, freiheitlichen Gesellschaftsordnung nicht rational begründen.

Ratspräsident Nicolas Blancho erklärte den Widerstand gegen das Hijâb-Verbot bereits 2018 als eine Individualpflicht (fard al-‘ayn), der jeder Muslim und jede Muslimin nachkommen muss. In einer Ansprache anlässlich des Twitter-Sturms im April 2018 rief Blancho zum entschiedenen Widerstand gegen das Verbot und weitere diskriminierende Massnahmen auf. (Vgl.Video)

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