Kommuniqué 11012012-0046
Bern, 11.01.2012
Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) hat soeben vom politischen Entscheid des Bülacher Stadtrates Kenntnis genommen, wonach jener den bereits am 30.11.2011 abgeschlossenen Vertrag zu brechen gedenkt. Dieser Entscheid kommt für den Islamischen Zentralrat völlig überraschend und ohne jegliche Vorwarnung. Die Veranstaltung wird seit dem 31.12.2011 im grossen Rahmen beworben und verhält sich im Rahmen dessen, was mit den Verantwortlichen der Stadthalle Bülach seit einigen Monaten in einem dauernden Informations-Austauschprozess und seit dem 30.11.2011 auch vertraglich vereinbart wurde. Eine erste fristgerechte Teilzahlung wurde bereits Ende Dezember ausgelöst.
Wie der Stadtrat richtig schreibt, handelt es sich um einen politischen und keinen rechtlichen Akt. Er behauptet, der Islamische Zentralrat sei eine «extremistische» Organisation und setzt ihn damit mit einer in ihrer Eigenschaft ungesetzlichen Vereinigung gleich. Wie der Stadtrat zu einer solchen Behauptung kommt, wird er noch zu erklären haben.
Rechtsbruch ohne Präzedenz
Das Vorgehen des Stadtrates erscheint uns in einer ersten Beurteilung als unprofessionell und hinterwäldlerisch. In der Schweiz gelten Prinzipien, die auch in Bülach nicht einfach unter den Tisch gekehrt werden dürfen. Dazu zählen ihrer Gewichtung nach: Die Meinungsäusserungsfreiheit, die Religions- und Kultusfreiheit, die Gleichheit vor dem Recht sowie die Rechtssicherheit. Alle diese durch die Bundesverfassung geschützten Rechtsgüter werden vom Entscheid des Stadtrates in irgendeiner Art und Weise tangiert.
Der Islamische Zentralrat hat in der Vergangenheit bei mehreren Grossveranstaltung in Zürich, Disentis, Biel und Bern bewiesen, dass er sehr wohl in der Lage ist, professionell und in jedem Fall zur Zufriedenheit der Behörden, d.h. unter Wahrung von Recht und Ordnung seine Anlässe durchzuführen. Es besteht daher kein materieller Grund, ihm diese Kompetenz abzusprechen. Sollte der Stadtrat in Bülach tatsächlich über belegbare Anzeichen für eine geplante Störungsaktion z.B. durch intolerante Demonstranten verfügen, so wäre es seine Pflicht, jene in den Griff zu bekommen, anstatt abgeschlossene Verträge zu brechen.
Rechtssicherheit verletzt
Der Islamische Zentralrat besteht auf Durchsetzung des Vertrages. Die bisher angehäuften direkten Ausgaben für die Veranstaltung belaufen sich auf ca. CHF 60‘000.- für 12‘000 Werbebroschüren, Plakate, Aufkleber, Bühnendekor, Referententickets aus der ganzen Welt, Gagen, Hotelreservationen und weitere Unterverträge im Licht-, Ton- und Videobereich, nicht zu reden von all den noch unbezifferbaren Arbeitsstunden, die hinter der Planung stehen.
Dem Islamischen Zentralrat liegt noch kein schriftliches und rechtsgültig anfechtbares Dokument vor, das die in der Medienmitteilung verbreitete Absichtserklärung fundiert. Sollte der Stadtrat jedoch tatsächlich an diesem Entscheid festhalten, muss er die vollen, daraus erwachsenden Konsequenzen tragen. Der Islamische Zentralrat wird gegen diesen Unrechtsentscheid alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.
Für Rückfragen: Naim Cherni 076 212 85 88, Nicolas Blancho 076 496 11 18
–> Kommuniqué des Bülacher Stadtrates von 11.01.2012.