16.08.2018
Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) überprüft seit diesem Sommer erneut den korrekten Zeitpunkt der ‘Ishâ’-Gebetszeiten für die Schweiz. Der nun vorliegende erste Zwischenbericht unterstreicht die Annahme, dass im Juli die 90-Minuten-Regel nicht applikabel ist. Am 18. Juli zeigten sich die Anzeichen des ‘Ishâ’ erst 100 Minuten nach Eintritt des Maghrib.
Fatwā: Dropshipping im Islam – ist das erlaubt?
Lehrermangel in der Schweiz: Kopftuchverbot für Lehrerinnen ohne Zukunft!
Fatwā: Was gilt als vollzogene Ehe – auch ohne Beischlaf?
Zürcher Steuergelder für Moscheen?
Fatwâ: Ist Leasing eines Autos halâl oder harâm?