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Islam FAQ

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Wird das Fasten annulliert, wenn eine Muslima ihre islamische Kleiderordnung nicht einhält?

Nein, obwohl sie eine ihrer Pflichten missachtet, hat dies keinen Einfluss auf die Korrektheit ihres Fastens. Sie ist genauso verpflichtet, wie alle anderen Muslime das Fasten einzuhalten.

Warum trägt die Frau im Islam ein Kopftuch (Hijab)?

Das Kopftuch der muslimischen Frau ist Teil ihrer gesamten Kleidung, die bestimmten Vorschriften unterliegt. Kleidungsvorschriften gibt es im Islam sowohl für den Mann als auch für die Frau und sie dienen dazu, die gegenseitige Würde und Achtung zu schützen. Muslime sollten grundsätzlich Kleidung tragen, welche die Körperformen bedeckt, um das Interesse des anderen Geschlechts nicht auf sich zu lenken. Deshalb sollte die Kleidung weder zu eng anliegen noch durchscheinend sein. Da die Haare der Frau ein wichtiger Bestandteil ihrer Attraktivität ausmachen, sollte sie ein Kopftuch tragen. Grundlage für diese Regelungen ist die Koranstelle 24:31.

Die obigen Bekleidungsvorschriften gelten in Anwesenheit von Männern, mit denen die Frau theoretisch eine Ehe eingehen könnte. Innerhalb der Familie, einem Teil der Verwandtschaft und unter Frauen kann die Muslima sich auch ohne Kopftuch zeigen. Die betreffenden Personen werden in der oben genannten Koranstelle einzeln aufgezählt. Im Alter kann die Frau ihr Kopftuch ablegen (Koran 24:60). Da sie jedoch als Vorbild für Jüngere dient, ist es besser, wenn sie weiterhin die islamische Kleidungsregelung einhält.

Darf das Fasten auf Grund einer harten Arbeit gebrochen werden?

Generell gesehen ist das Fasten eine Pflicht für jeden erwachsenen, zurechnungsfähigen, gesunden und sesshaften Muslim. Es mag durchaus sein, dass das Fasten nicht immer leicht erscheint, dennoch ist der Muslim eben zur Geduld aufgerufen. Die harte Arbeit ist keine islam-rechtlich gültige Entschuldigung, das Fasten zu brechen. Der davon betroffene Muslim sollte seinen Arbeitsgeber informieren und versuchen einen Kompromiss für etwas einfachere Arbeit auszuhandeln. Falls er im Schichtbetrieb arbeitet, sollte er versuchen mit seinem Vorgesetzten für den Monat Ramadan in die Nachtschicht eingeteilt zu werden. Eine weitere Lösung ist, Ferien für den Monat Ramadan einzugeben. Falls seine Arbeit zur Behinderung für seine religiösen Pflichten wird, sollte er sich überlegen, eine andere zu suchen. Das Fasten darf nur von kranken, schwangeren, alten und reisenden Personen gebrochen werden, ansonsten ist es nur in einer Notlage möglich, etwa um einen Kreislaufzusammenbruch zu verhindern.

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