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Islam FAQ

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Ist Verhütung im Islam verboten?

Es gibt im Islam kein Verbot der Verhütung, sofern dadurch die a.) die Gesundheit nicht geschädigt, b.) kein bereits befruchtetes Ei zerstört wird und c.) eine Schwangerschaft nicht für immer verunmöglicht wird. Eine Sterilisation ist dementsprechend klar untersagt. Sehr problematisch ist die Einsetzung einer sogenannten Spirale. Die Wirkung der Spirale gilt in der Fachwelt weiterhin nicht als restlos geklärt. Ihre nidationshemmende Wirkung (Verhinderung der Einnistung eines bereits befruchteten Eis) jedoch spricht klar gegen ihre Zulässigkeit, da damit eine bereits eingetretene Schwangerschaft willentlich abgebrochen wird.

Zur Zeit des Propheten Muhammad (sas) wurde der sogenannte „coitus interruptus“ praktiziert, und der Prophet hat dies gebilligt. Ausserdem wird im Quran empfohlen, dass die Mutter ihr Kind zwei volle Jahre stillen soll (2:233); dies ist auch ein gewisser Schutz vor Schwangerschaft, was natürlich eine Schwangerschaft innerhalb der Stillzeit nicht ausschliesst.

Heutzutage gibt es allerdings modernere Methoden der Schwangerschaftsverhütung. Für welche zulässige Art der Schwangerschaftsverhütung sich ein muslimisches Ehepaar entscheidet oder ob es überhaupt Verhütungsmittel verwenden will, können die Ehepartner unter Berücksichtigung der familiären und gesundheitlichen Situation entscheiden. Die Tatsache, dass muslimische Ehepaare oft mehrere Kinder haben, ist nicht auf eine mangelnde Verhütungspraxis zurückzuführen, sondern auf die durch die islamische Lehre begründete positive Einstellung zu Kindern.

Wie ist die Stellung der Familie im Islam?

Die Familie, die die Basiseinheit der Zivilisation darstellt, zerfällt heutzutage. Das islamische Familiensystem bringt die Rechte von Ehemann, Frau, Kindern und Verwandten in ein feines Gleichgewicht. Es unterstützt selbstloses Benehmen, Grosszügigkeit und Liebe im Rahmen eines gut organisierten Familiensystems. Der Friede und die Sicherheit, die eine stabile Familieneinheit bieten, sind von beachtlichem Wert, und sie sind unabkömmlich für das geistige Heranwachsen der Mitglieder. Eine harmonische Gesellschaftsordnung wird durch die Existenz ausgedehnter Familien und behüteter Kinder geschaffen.

Ejakulation ohne Geschlechtsverkehr während der Fastenzeit?

Folgendes gilt für beide Geschlechter: Falls es zu einer Ejakulation bzw. zu einem Orgasmus kommt, der unbeabsichtigt war, durch einen Traum im Schlaf während der Fastenzeit, so hat dies keine Konsequenzen für die fastende Person, ihr Fasten ist immer noch gültig. Kam die Ejakulation durch ein Vorspiel oder durch Provokation zustande, so ist das Fasten annulliert und die betroffene Person muss den Tag dennoch zu Ende fasten und ihn dann nachholen.

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