(nab) In den letzten zwei Jahren hat die zunehmende Nachfrage für religiöse Rechtsgutachten gezeigt, dass seitens der Muslime ein stetiges Bedürfnis vorhanden ist, für allfällige Fragen in Bezug auf Islam und Umsetzung im Alltag eine Referenz zu finden, die in religiösen Angelegenheiten kompetent antworten und aufklären kann.
Der Islamische Zentralrat Schweiz reagiert darauf und stellt nun in Zusammenarbeit mit der internationalen Gelehrtenvereinigung [1] (Muslim Scholars Association), einer Organisation mit über 150 Gelehrten aus der ganzen Welt, entsprechende Dienste zur Verfügung.
Die Fatwa
Per Definition nichts weiter als ein Rechtgutachten, welches rechtlich nicht allgemein verbindlich ist, sondern eher eine fundierte Auskunft eines oder mehrerer Gelehrter in einer bestimmten islamrechtlichen Sachfrage darstellt. In der Enzyklopädie des Fiqhs [2] wird in der Fachsprache unter Fatwa folgendes verstanden: „das Aufzeigen eines islamischen Urteils beruhend auf festen Beweisen für den Fragenden.“ [3] Die Frage kann sich auf einen konkreten Fall in der Realität des Fragenden beziehen oder eine Auskunft allgemeiner Art sein unabhängig der Situation des Fragenden.
Der Ijtihad
Im Gegensatz zu der Fatwa, die generell einen schon vorhandenen Rechtsspruch aufzeigt, darlegt und ihn bei Bedarf mit dem vorliegenden Sachverhalt verbindet, ist der Ijtihad die Bemühung eines fachkompetenten Experten, der in einer noch ungeklärten, zumeist neu auftauchenden Frage oder Situation die passende Lösung in Anlehnung an seine Interpretation der normativen Quelltexte sucht. Daher wird in der Fachwelt auch davon gesprochen, dass eine solche selbstständige Entscheidung immer im Bereich der nicht fest vorgelegten Normen der islamischen Rechtsprechung stattfindet.
Vorgehen bei der Beantwortung von Fragen
Viele Fragen fallen in der Tat in den Bereich der Fatwa oder u.a. der simplen Auskunft, wobei sich etliche Fragen im Generellen auch wiederholen. In diesem Fall kümmert sich die Arbeitsgruppe darum, die passende, meist schon existierende Antwort aus den Quelltexten für den Fragenden zu klarifizieren. Falls ein Fall besonderer Komplexität und Undeutlichkeit bei uns eintrifft, wird dieser in Rücksprache mit kompetenten Gelehrten tiefgründiger besprochen und mehrere Meinungen werden eingeholt. Nach einem Prozess der Meinungsfindung, der etwas länger andauern kann, prävaliert dann meistens die Mehrheitsmeinung über einzelne Aussagen.
Die Arbeitsgruppe achtet darauf, gestellte Fragen innerhalb von 24 Stunden zu beantworten mit Ausnahme von komplexeren Fällen, die eine weitere Absprache benötigen.
Fragen können an folgende E-Mail gesendet werden: